Komplexe Vertreterketten in Sekunden auflösen. Von der GmbH & Co. KG bis zur natürlichen Person – vollautomatisch nach § 21 BNotO.
notery kennt die Vertretungsregeln für alle deutschen Gesellschaftsformen.
Geschäftsführer mit Einzel- oder Gesamtvertretung, Prokuristen, § 181 BGB-Befreiung
Vorstand mit gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vertretung
Komplementär als vertretungsberechtigter Gesellschafter
Komplexe Vertreterkette: KG → Komplementär-GmbH → Geschäftsführer
Alle Gesellschafter als vertretungsberechtigte Personen
Wie GmbH mit Besonderheiten bei Firmierung
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